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Jeder approbierte Arzt ist befugt Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Ein offizielles Tauchtauglichkeitszertifikat der GTÜM, ÖGTH oder SGUHM darf nur von Ärzten ausgestellt werden, die sich an die aktuellen Richtlinien der Gesellschaften halten.
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