TAUCHTAUGLICHKEIT


    Wie oft muss man eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen?


Die deutsche Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfiehlt für Sporttaucher unter 40 Jahren eine 3-jährige Untersuchungsfrist. (Es sei allerdings anzumerken, dass insbesondere ausländische Tauchbasen Atteste, die älter als ein Jahr sind, nicht anerkennen!)

Ab dem 40. Lebensjahr wird generell empfohlen, sich 1x jährlich untersuchen zu lassen.

Für Taucher von Rettungsorganisationen gilt die GUV 10.7 mit der 1 jährigen Untersuchungsfrist nach BAGUV. Die Untersuchung findet nach Grundsätzen der BG Arbeiten mit Überdruck (G31) statt.


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